ZULASSUNG VON IMPORTIERTEN FAHRZEUGEN

Wenn Sie ein Fahrzeug auf die Kanaren einführen, muss dieses hier am zuständigen Verkehrsamt zugelassen werden. Diese Zulassung ist nicht nur von mehreren Faktoren abhängig, sondern auch oft ein sehr langwieriger und mühsamer Prozess, den wir gerne für Sie übernehmen.

 

UMMELDUNGEN VON FAHRZEUGEN MIT SPANISCHEN KENNZEICHEN

Wenn Sie hier ein Fahrzeug erwerben so muss dieses auf Ihren Namen umgeschrieben werden.
Wir bieten Ihnen hierfür gerne unseren professionellen Service an.

 

EINFUHR UND ZOLLFORMALITÄTEN

Wenn Sie ein Fahrzeug auf die Kanaren einführen, dann müssen Sie alle hierfür nötigen Zollformalitäten erledigen und die Kanarische Steuer ( IGIC) bezahlen.
Das können gerne unsere spezialisierten Zollagenten für Sie übernehmen.

I.T.V. (SPANISCHER TÜV)

Wenn Sie es wünschen, können wir gerne Ihren fälligen Termin für Sie erledigen.

 

HOMOLOGACIONEN

Sollte Ihr Fahrzeug kein COC Papier haben, spezielles nicht orginales Zubehör verbaut sein ( Felgen, Hängerkupplung,…) oder aus einen Drittland eingeführt werden dann benötigen Sie eine dementsprechende Homologacion. Diese können wir gerne für Sie besorgen.

 

FAHRZEUGAUSKUNFT VOM VERKEHRSAMT

Bevor Sie hier ein Fahrzeug erwerben wäre es ratsam vorher eine Auskunft am zuständigen Verkehrsamt bezüglich etwaiger nicht bezahlten Strafen, Steuern, offene Finanzierungen oder gar Embargos einzuhohlen. Um Sie vor bösen Überaschungen zu schützen, können wir Ihnen in wenigen Minuten eine elektronische Auskunft besorgen.

 

FÜHRERSCHEINUMSCHREIBUNGEN

Wenn es notwendig ist das Sie Ihren Führerschein umschreiben müssen, können wir das gerne für Sie erledigen.

 

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an unsere Spezialisten, die Sie Dank jahrzehntelanger Erfahrung professionell beraten und für Sie gerne sämtliche administrative Angelegenheiten übernehmen.